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Mitglied werden

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Die CBTI/BKVT

Die CBTI/BKVT hat es sich zum Ziel gesetzt, sich für alle Berufe im Bereich Übersetzen und Dolmetschen einzusetzen. Somit vertritt der Berufsverband die Interessen aller Sprachdienstleister*innen in Belgien, seien sie Mitglied oder nicht. Die Lobbyarbeit hat dann zwar positive Auswirkungen für alle, aber nur Mitglieder können direkt zur Arbeit des Verbandes beitragen, seine Politik mitgestalten und von den zahlreichen konkreten Vorteilen profitieren, die ihnen vorbehalten sind.


Um alle Dienstleister*innen aufnehmen zu können – ob sie nun einen Studienabschluss haben oder nicht, ob sie haupt- oder nebenberuflich arbeiten und ungeachtet des Fachbereichs, für den sie sich entschieden haben –, hat die CBTI/BKVT zwei Kategorien von Mitgliedern: die ordentlichen Mitglieder und die außerordentlichen Mitglieder, die Rechte und Pflichten haben, viele Vorteile genießen und ermäßigte Beiträge zahlen. Möchten Sie Informationen über die Aktionen der CBTI/BKVT zugunsten unserer Berufe und ihrer Mitglieder erhalten?

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Warum Mitglied werden 

Ein Berufsverband steht und fällt mit seinen Mitgliedern. Je mehr Mitglieder, desto mehr Input, neue Ideen, interessante Beiträge, Kollegialität, von der alle profitieren. 

  • Je mehr Mitglieder, desto stärker der Verband als Berufsvertretung, desto effizienter können wir Ihre Interessen verteidigen.
  • Je mehr Mitglieder, desto größer unsere Verhandlungsmacht mit den Interessengruppen auf dem Markt.
  • Je mehr Mitglieder, desto mehr treibende Kräfte, um unsere Anliegen zu thematisieren und voranzubringen.
  • Je mehr Mitglieder, desto bessere Nutzung der Synergien.
  • Je mehr Mitglieder, desto mehr Austausch, desto fruchtbarer der Boden für neue Ideen.
  • Je mehr Mitglieder, desto mehr Mittel zur Finanzierung von Lobbyprojekten, zur kontinuierlichen Verbesserung der Qualität, zur Organisation von Schulungen etc.

Kurzum: Einigkeit macht stark. Die Corona-Krise von 2020-2021 hat bewiesen, dass dieser Slogan alles andere als eine leere Floskel ist.

Aber neben diesen gemeinsamen Auswirkungen gibt es auch sehr konkrete Vorteile, die je nach Art der Mitgliedschaft unterschiedlich sind.

Die Rechte der Mitglieder

Die Rechte der MitgliederAußerordentliche MitgliederOrdentliche Mitglieder
Ermäßigte Gebühr für Fortbildungsveranstaltungen der CBTI/BKVTXX
Mitgliederpreis für Fortbildungsveranstaltungen der 72 Mitgliedsverbände der FIT XX
Ermäßigte Gebühr für Veranstaltungen der CBTI/BKVT oder der Mitgliedsverbände der FITXX
Vorzugstarife bei unseren PartnernXX
Zugang zur Kommunikationsplattform WorkplaceXX
Recht auf Teilnahme an den Sektorkommissionen und Recht darauf, deren Vorsitz, Vizevorsitz oder Sekretariat zu übernehmenXX
Zugang zur Bibliothek und zu allen DokumentvorlagenXX
Recht auf Teilnahme an der GeneralversammlungXX
Zugang zum Disziplinarrat bei Verstößen gegen die Verbands-/BerufsvorschriftenXX
Stimmrecht auf der GeneralversammlungX
Recht auf Kandidatur für das VerwaltungsorganX
Zugang zum Schlichtungsausschuss bei Streitfällen mit einem anderen Mitglied oder einem KundenX
Zugang zur Rubrik „Job Offers“ auf der elektronischen Kommunikationsplattform WorkplaceX
Recht auf Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zum VorzugstarifX
Zugang zu Rechtshilfe in Form einer ErstberatungX

Diese Vorteile bietet die CBTI/BKVT ihren Mitgliedern

Berufliche Fortbildung:

Die CBTI/BKVT bietet Fortbildungsveranstaltungen an, zum Beispiel

  • Spezialisierungen und Netzwerken
  • Stärkung meiner Verhandlungsposition
  • Kundenakquise und -bindung
  • Englisch als Relaissprache beim Konferenzdolmetschen
  • usw.


Die ermäßigte Teilnahmegebühr für Mitglieder gilt auch für alle Fortbildungen (Präsenz- oder Onlineveranstaltungen) der über 70 Mitgliedsverbände der FIT.

Versicherungsschutz im Beruf:

Sie zögern noch, Mitglied zu werden?

Dann ist es für Sie sicher interessant zu wissen, dass wir für die ordentlichen Mitglieder der CBTI/BKVT zwei maßgeschneiderte Gruppenversicherungs­verträge für die Berufshaftpflicht ausgehandelt haben – und das zu einem unschlagbaren Preis-Leistungs-Verhältnis.

Der Vertrag Berufs- und Betriebshaftpflicht (Axa Belgium) bietet Ihnen Deckung, wenn Sie in Ausübung Ihres Berufs für Ihre Tätigkeit in den Beneluxländern und auch in Frankreich haftbar gemacht werden. Damit ist ebenfalls die Haftpflicht Ihrer Unterauftragnehmer gedeckt. Allein mit der Differenz zwischen der Prämie dieser Police und einer gleichwertigen individuellen Police können Sie Ihren Jahresbeitrag bestreiten.

Der Rechtshilfevertrag wurde bei der DAS abgeschlossen, die für die Qualität ihrer Deckungen zu einem korrekten Preis bekannt ist. Diese Police deckt alle Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Steuerrecht, Streitfällen mit Kunden oder Personen, die für Sie arbeiten (als Unterauftragnehmer oder als Personalmitglied), Beitreibung von Forderungen usw.

Nähere Informationen und die Vertragsbedingungen finden Sie hier: <Link zur Bibliothek, Versicherungsverträge>.

Vorzugstarife:

Die CBTI/BKVT arbeitet mit einer Reihe von Partnern zusammen, die Dienstleistungen oder Produkte anbieten, die für unsere Mitglieder interessant sein können. Diese Partner bieten Ihnen einen beträchtlichen Nachlass.

Kommunikationsplattform:

Die Mitglieder haben Zugang zu einer sehr aktiven elektronischen Kommunikationsplattform, die mehrere Gruppen umfasst:

  • Official Announcements: direkte Kommunikation mit dem Verwaltungsorgan
  • General & Fun: alles, was das Herz von Linguisten höher schlagen lässt, ab und zu gespickt mit einer Dosis Humor
  • Language Forum: Besprechen Sie terminologische Probleme mit dem gesamten Team 
  • Job Offers: Stellenangebote und potenzielle Aufträge von Kolleg*innen
  • Training & Learning: interne und externe Fortbildungsangebote
  • Berufsgruppen: Übersetzerkommission, Dolmetscherforum, VDÜ-Ausschuss
  • Weitere Gruppen sind dem Verwaltungsorgan, Fachausschüssen oder vorübergehenden Arbeitsgruppen (geschlechtergerechtes Schreiben, IT-Tipps, Corona, Hl. Hieronymus usw.) gewidmet.

Kommissionen:

Nehmen Sie Stellung zu den verschiedenen thematischen Dossiers oder nehmen Sie in durch die Sektorenkommissionen organisierten Online- oder Präsenz­sitzungen an Fortbildungsveranstaltungen teil. 

  • Sie sind Übersetzer*in? Nehmen Sie an der Übersetzerkommission teil.
  • Sie sind Konferenzdolmetscher*in? Das Dolmetscherforum erwartet Sie.
  • Sie sind vereidigte*r Übersetzer*in oder Dolmetscher*in? In der Kommission für vereidigtes Dolmetschen und Übersetzen (VDÜ) werden die Verhandlungen mit dem Justizministerium vorbereitet.
  • Geschlechtergerechtes Schreiben ist für Sie eine Selbstverständlichkeit? Die Kommission Geschlechtergerechtes Schreiben freut sich auf Ihren Input.

Veranstaltungen:

Wir haben nur selten die Gelegenheit, uns außerhalb der Arbeit gemütlich zusammenzusetzen. Daher möchten wir unseren Mitgliedern Netzwerk­veranstaltungen anbieten: 

  • Am Neujahrsempfang wird bei einem festlichen Glas gemütlich geplaudert.
  • Beim Essen nach der Generalversammlung, auf der konstruktiv über die Zukunft des Verbandes diskutiert wurde, gibt es Zeit für entspannte Gespräche.
  • Am Hieronymustag treffen wir uns zu einer interessanten Aktivität mit Teambuilding, die wir mit einem gemeinsamen Essen abschließen.
  • Beim Freiwilligen-Picknick im Sommer kommen alle treibenden Kräfte des Verbandes zusammen.
  • Bei den borrelavonden (Stammtischen) treffen sich Mitglieder und Nicht-Mitglieder abends in wechselnden Gaststätten in den verschiedenen Provinzen des Königreichs. 

Sie sehen schon: Gemeinsamkeit ist ein wesentliches Element für unseren Verband.

Schlichtungsausschuss:

Ordentliche Mitglieder können die Anrufung des Schlichtungsausschusses der CBTI/BKVT in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen. Bei einem Streitfall mit einem Kunden nimmt der Ausschuss eine objektive Beurteilung des Einwands vor, gibt eine Stellungnahme ab und ermöglicht schneller und mit normalerweise geringeren Kosten als für ein Gerichtsverfahren eine Lösung im Interesse aller Beteiligten. Sofern das Verfahren korrekt abgewickelt wurde, bestätigen die Gerichte die Stellungnahme des Schlichtungsausschusses.

Disziplinarrat:

Wie jeder seriöse Berufsverband haben auch wir einen Disziplinarrat eingerichtet, um Konflikte zwischen Mitgliedern und Verstöße gegen den Berufskodex, der von allen Mitglieder durch ihren Beitritt unterzeichnet wird, zu beurteilen. Seine Tätigkeit trägt direkt zur professionellen Außenwirkung und zum guten Ruf aller Mitglieder bei. Er setzt sich aus drei ordentlichen Mitgliedern zusammen, die die Generalversammlung in diese Funktion bestellt, wodurch seine Neutralität gewährleistet ist.

Dokumentvorlagen:

Die CBTI/BKVT und ihre Sektorenkommissionen haben Dokumentvorlagen und Broschüren erstellt. Einige sind Mitgliedern vorbehalten, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen, alle DSGVO-Dokumente, die Charta bewährter Verfahren oder Rechtsauskünfte. Diese Dokumente wurden durch unsere Rechtsabteilung überprüft und bieten Ihnen wirksamen Schutz. Andere, wie das Vademecum öffentlicher Aufträge oder Übersetzung, (k)eine Glückssache, richten sich an Ihre Kunden und können Ihnen das Leben erleichtern. Traduire, les bons réflexes, sont destinés à votre clientèle et peuvent vous faciliter la vie. 

Rechtshilfe in Form einer Erstberatung:

Mitglieder können kostenlose Rechtshilfe in Form einer Erstberatung in Anspruch nehmen. Wenn Sie beruflich eine rechtliche Frage haben, auf die Sie in der Rubrik „Rechtsauskünfte“ im Mitgliederbereich unserer Website keine Antwort finden, können Sie sich an unsere Rechtsberaterin wenden, die Ihnen innerhalb von fünf Werktagen zumindest einen Lösungsansatz für Ihr Problem empfehlen wird.

Außerordentliche Mitglieder

Um Mitglied zu werden, genügt es, den Beruf ausgeübt zu haben, auszuüben oder die Absicht dazu zu haben. außerordentliche Mitglieder bezahlen nur den halben Mitgliedsbeitrag und müssen für diese Mitgliedschaft keine Nachweise vorlegen. 

Wer sind die außerordentlichen Mitglieder?

Häufig handelt es sich um Dienstleister*innen, die noch nicht über alle gewünschten Qualifikationen verfügen oder ganz einfach Kontakt mit den Berufsfeld in Belgien pflegen möchten. Auch wenn Sie die Vorteile der ordentlichen Mitglieder nicht brauchen, ist diese Form der Mitgliedschaft interessant. 

Unter den außerordentlichen Mitgliedern finden wir

  • Praktikant*innen: Sie werden in absehbarer Zeit die erforderlichen Qualifikationen erwerben, um ordentliches Mitglied werden zu können.
  • Beamte und Angestellte: Das Netzwerk und die Ressourcen des Verbandes sind gemeinhin auch für Kolleg*innen im Angestelltenverhältnis nützlich.
  • Rentner*innen: Nach einer langen Karriere als Übersetzer*in oder Dolmetscher*in ist es schön, Kontakte und Freundschaften im Netzwerk weiterhin zu pflegen.
  • Studierende der Fachrichtungen Übersetzen oder Dolmetschen: Als Starthilfe für unsere Kolleg*innen von morgen können mehr oder weniger junge Masterstudierende oder Doktorand*innen im Übersetzen oder Dolmetschen kostenlos (bis zum Monat März des Jahres nach ihrem Studienabschluss) außerordentliche Mitglieder werden.

Außerordentliches Mitglied werden

Um außerordentliches Mitglied zu werden, müssen Sie

  1. den Berufskodex gelesen haben und sich daran halten.
  2. die Bearbeitungskosten in Höhe von 30 € bezahlt haben (werden im Falle der Aufnahme vom Mitgliedsbeitrag abgezogen).
  3. eine Kopie Ihrer Eintragung ins Nationale Register der vereidigten Übersetzer und Dolmetscher oder eine Kopie Ihrer Vereidigung bei einem ausländischen Gericht vorlegen, wenn Sie als vereidigte*r Übersetzer*in oder Dolmetscher*in tätig sind.
  4. ein Foto oder einen PDF-Scan Ihres Personalausweises oder Reisepasses übermitteln.
  5. ein Passfoto im Personalausweisformat als PDF oder JPG mit mindestens 300 DPI übermitteln.
  6. das Beitrittsformular ausfüllen.

Ordentliche Mitglieder

Ordentliche Mitglieder, die im Verband umfassende Rechte haben, leisten einen vollständigen Mitgliedsbeitrag und müssen nachweisliche Berufsqualifikationen haben. 

Das sind vorwiegend Kolleg*innen mit einem Studienabschluss im Übersetzen oder Dolmetschen oder mit nachweislicher Berufserfahrung, die ihre Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich als Selbstständige oder als Angestellte in einem Unternehmen oder bei einer Verwaltung oder als Beamte ausüben. 

Ordentliches Mitglied werden

Pour devenir membre effectif, il vous faut

  1. den Berufskodex gelesen haben und sich daran halten.
  2. die Bearbeitungskosten in Höhe von 30 € bezahlt haben (werden im Falle der Aufnahme vom Mitgliedsbeitrag abgezogen).
  3. ein Foto oder einen PDF-Scan Ihres Personalausweises übermitteln.
  4. ein Passfoto im Personalausweisformat als PDF oder JPG mit mindestens 300 DPI übermitteln.
  5. eine Kopie Ihres Master-Diploms entweder im Übersetzen oder Dolmetschen vorlegen;
    • Hinweis 1: Wenn die Sprachen des Studiums im Diplom nicht angeführt sind, ist der Lehrplan beizulegen.
    • Hinweis 2: Wenn Sie andere Arbeitssprachen als die Sprachen des Studiums registrieren lassen wollen, müssen Sie Praxisnachweise vorlegen (siehe Punkt 6).
    • Hinweis 3: Wenn Ihre Unterlagen nicht auf Deutsch, Französisch, Niederländisch oder Englisch abgefasst sind, ist eine durch eine*n Dritte*n erstellte vereidigte Übersetzung beizulegen.
    • Hinweis 4: Wenn Ihr Diplom aus einem Land außerhalb der Europäischen Union stammt, ist eine durch die belgischen Behörden ausgestellte Äquivalenzbescheinigung vorzulegen.
  6. oder den Nachweis von 3 aufeinanderfolgenden Jahren regelmäßiger Praxis vorlegen, und zwar
    • pro Jahr über 100.000 Wörter übersetzt, davon 30.000 je Arbeitssprache, oder
    • pro Jahr über 50 Arbeitstage, davon mindestens 15 in jeder Arbeitssprache,
  7. das Beitrittsformular ausfüllen.

Akzeptierte Nachweise: